16.04.2025
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein Sepa-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.05.2025 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2025 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor Fälligkeitsdatum, per Sepa-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie im Bereich "Service" unter "Downloads" oder auf Anfrage.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim