Fällige Wassergebühren zum 01.05.2026

22.04.2026

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein Sepa-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2026 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2026 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor dem Fälligkeitsdatum, per SEPA-Mandat mitzuteilen. Das SEPA-Mandat erhalten Sie im Bereich "Service" unter "Downloads" oder auf Anfrage.

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