Fällige Wassergebühren zum 01.05.2025

16.04.2025

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein Sepa-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2025 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2025 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor Fälligkeitsdatum, per Sepa-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie im Bereich "Service" unter "Downloads" oder auf Anfrage.

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