Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren

11.04.2024

Fällige Wassergebühren zum 01.05.2024

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.204 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim