11.04.2024
Fällige Wassergebühren zum 01.05.2024
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.05.204 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim